Teilsystem Eintragsdefinition
- Definition für die unterschiedlichen Pflichteinträge:
- struktureller Aufbau
- Inhalte
- gestalterische Regeln
- Festlegung der Daten aus dem Eintragsdatenbestand, die als „Pflichtdaten“ zur Veröffentlichung herangezogen und wie sie veröffentlicht werden.
- Zentrale Instanz zur werksübergreifenden Ermöglichung der Erstellung und Bearbeitung von Veröffentlichungskriterien für Pflichteinträge.
- Einfache und bequeme Einführung neuer Pflichteintragsregeln ohne aufwändige Programmänderungen jederzeit möglich.
Beispiel: Telefonbuch-Pflichteintrag